Die Hanseatische Baugenossenschaft Hamburg eG mit Sitz in
Hamburg ist im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Hamburg unter GnR 797 eingetragen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde unter Anwendung der Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der aktuellen Fassung (JAbschlWUV) aufgestellt. Für die Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgte die Aufstellung nach dem Gesamtkostenverfahren, gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Bei der Aufstellung der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
Neu angeschaffte Softwareprodukte, die entgeltlich erworben wurden und deren Anschaffungskosten 1.000 Euro übersteigen, werden unter den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesen und mit 33,3 Prozent abgeschrieben. Für Lizenzen, welche im Rahmen der im Unternehmen eingesetzten wohnungswirtschaftlichen Software erworben wurden, wird die Restnutzungsdauer anhand der vertraglichen Laufzeit des ERP-Hauptnutzungsvertrages ermittelt.
Grundlage für die Bewertung der Sachanlagen sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Bei der Bemessung der Abschreibung, die linear erfolgt, wird bei Wohngebäuden auf eigenem Grund und Boden eine Nutzungsdauer von 70 Jahren unterstellt. Die Geschäfts- und anderen Bauten werden auf der Basis einer 40-jährigen bzw. 70-jährigen, die Außenanlagen auf der Basis einer 10-jährigen Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Ferienwohnung wird mit 2 Prozent abgeschrieben.
Nachträgliche Herstellungskosten, aufgrund baulicher Maßnahmen, werden auf die Restnutzungsdauer der entsprechenden Gebäude verteilt. Bei umfangreicheren baulichen Maßnahmen in Form von Neubau unter Verwendung der Altbausubstanz wird die Restnutzungsdauer des Gebäudes auf 50 Jahre neu festgesetzt. Liegen Beschlüsse für den Abriss von Gebäuden vor, wird die Restnutzungsdauer entsprechend verkürzt.
Wohngebäude auf Grundstücken mit Erbbaurecht werden längstens auf die jeweiligen Laufzeiten der Erbbaurechte abgeschrieben. Die Abschreibung nachaktivierter Beträge erfolgt linear entsprechend der Restnutzungsdauer.
Bei neu angeschafften Technischen Anlagen und Maschinen wird die Abschreibung auf der Grundlage einer 10-jährigen Nutzungsdauer vorgenommen; bei PV-Anlagen wird über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben.
Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear abgeschrieben. Für die Ermittlung der Restnutzungsdauer der im Geschäftsjahr 2024 neu angeschafften Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesministeriums für Finanzen zugrunde gelegt.
EDV-Geräte werden mit 33,3 Prozent abgeschrieben. Bei den übrigen Gegenständen und den neu angeschafften Kraftfahrzeugen wird eine 6-jährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
Für geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 250 Euro bis 1.000 Euro werden Sammelposten gebildet und über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Zugänge der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei den Grundstücken mit Wohnbauten, den Bauvorbereitungskosten in das Sachanlagevermögen, enthalten anteilige Verwaltungskosten sowie eigene Architektenleistungen, die dem Betriebsabrechnungsbogen entnommen wurden. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Finanzanlagen wurden ebenfalls zu Anschaffungskosten bewertet. Die Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten mit dazugehörigen Nebenkosten angesetzt.
Das Umlaufvermögen wird nach dem Niederstwertprinzip bewertet. Forderungen, Sonstige Vermögensgegenstände, Flüssige Mittel und Bausparguthaben werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Die Forderungen werden einzeln bewertet und erkennbare Risiken durch Einzelwertberichtigungen beziehungsweise durch direkte Abschreibung berücksichtigt.
Latente Steuern ergeben sich aus sich in späteren Jahren ausgleichenden Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz sowie aus berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlustvorträgen. Aus der Betrachtung der vergangenen und zukünftigen Bewertungsunterschiede ergeben sich für die Genossenschaft aktive latente Steuern. Die Bewertung erfolgte auf Basis des aktuellen Steuersatzes für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von 15,83 Prozent und für Gewerbesteuer von 16,45 Prozent. Das Bilanzierungswahlrecht wird in Anspruch genommen, sodass eine Bilanzierung nicht erfolgt.
Für die Rückstellungen für Renten aus der betrieblichen Altersversorgung liegen versicherungsmathematische Gutachten vor. Für laufende Pensionen und unverfallbare Anwartschaften Ausgeschiedener wurden die Barwerte, für andere Anwartschaften die Teilwerte ermittelt. Dabei wurde zur Ermittlung des Erfüllungsbetrages eine Lohn- und Gehaltssteigerung von 2 Prozent angesetzt sowie der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen 10 Jahre für eine Laufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,90 Prozent (im Vorjahr 1,82 Prozent) zugrunde gelegt. Grundlage für die Ermittlungen sind die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Anfangsbestand der laufenden Pensionen und der Anwartschaften wurde aufgezinst, der hieraus resultierende Aufwand von rund 184.849 Euro wurde bei den Zinsaufwendungen erfasst. Die Aufwendungen aus der Veränderung des Zinssatzes für die Abzinsung zum 31.12.2024 wurden bei den Personalkosten erfasst.
Aus der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen zum 31.12.2024 mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre (1,90 Prozent) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre (1,96 Prozent) ein negativer Unterschiedsbetrag von rund 92.362 Euro. Dieser abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag unterliegt gem. § 253 Abs. 6 S. 2 HGB einer Ausschüttungssperre.
Die Bilanzierung sonstiger Rückstellungen erfolgt nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag und beinhaltet alle erkennbaren Risiken beziehungsweise ungewisse Verbindlichkeiten. Eine Abzinsung der Rückstellungsbeträge war nicht erforderlich.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Kosten für die Geldbeschaffung wurden im Jahr des Anfalls vollständig im Aufwand erfasst.
| ANSCHAFFUNGS-/HERSTELLUNGSKOSTEN in € | ABSCHREIBUNG in € | BUCHWERT am 31.12.2023 (Vorjahr) in € | BUCHWERT am 31.12.2024 in € | ||||||||
| 01.01.2024 | Zugänge | Abgänge | Umbuchung + / - | 31.12.2024 | 01.01.2024 | Zugang | Abgang | 31.12.2024 | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 282.027,80 | 1.011,50 | 0,00 | 0,00 | 283.039,30 | 213.830,28 | 20.997,21 | 0,00 | 234.827,49 | 68.197,52 | 48.211,81 |
| Sachanlagen | |||||||||||
| Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte mit Wohnbauten | 604.520.827,44 | 2.916.906,52 | 0,00 | 16.605.404,72 | 624.043.138,68 | 243.088.087,40 | 9.723.682,35 | 0,00 | 252.811.769,75 | 361.432.740,04 | 371.231.368,93 |
| Grundstücke mit Geschäfts-und anderen Bauten | 8.006.003,93 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 8.006.003,93 | 1.258.745,62 | 108.258,43 | 0,00 | 1.367.004,05 | 6.747.258,31 | 6.638.999,88 |
| Grundstücke mit Erbbaurechten Dritter | 1.019,52 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.019,52 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.019,52 | 1.019,52 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 526.386,85 | 163.954,75 | 36.036,91 | 0,00 | 654.304,69 | 294.755,33 | 32.994,22 | 32.805,57 | 294.943,98 | 231.631,52 | 359.360,71 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.634.699,85 | 330.686,19 | 125.366,41 | 0,00 | 2.840.019,63 | 1.306.636,18 | 282.941,95 | 115.722,44 | 1.473.855,69 | 1.328.063,67 | 1.366.163,94 |
| Anlagen im Bau | 5.299.786,47 | 11.170.466,31 | 0,00 | - 16.470.252,78 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.299.786,47 | 0,00 |
| Bauvorbereitungskosten | 949.223,97 | 410.434,31 | 0,00 | - 135.151,94 | 1.224.506,34 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 949.223,97 | 1.224.506,34 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Sachanlagen gesamt | 621.937.948,03 | 14.992.448,08 | 161.403,32 | 0,00 | 636.768.992,79 | 245.948.224,53 | 10.147.876,95 | 148.528,01 | 255.947.573,47 | 375.989.723,50 | 380.821.419,32 |
| Finanzanlagen | |||||||||||
| Andere Finanzanlagen | 78.679,81 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 78.679,81 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 78.679,81 | 78.679,81 |
| Anlagevermögen GESAMT | 622.298.655,64 | 14.993.459,58 | 161.403,32 | 0,00 | 637.130.711,90 | 246.162.054,81 | 10.168.874,16 | 148.528,01 | 256.182.400,96 | 376.136.600,83 | 380.948.310,94 |
Tabelle nach rechts und links swipen.
| Bilanzwert | Restlaufzeit von | Bilanzwert | ||
| 31.12.2024 | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 Jahr | 31.12.2023 | |
| Forderungen aus | ||||
| - Vermietung | 180.195,57 € | 165.464,76 € | 14.730,81 € | 160.593,36 € |
| - Betreuungstätigkeit | 102.433,97 € | 102.433,97 € | 0,00 € | 0,00 € |
| - anderen Lieferungen und Leistungen | 926,43 € | 926,43 € | 0,00 € | 1.124,76 € |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 3.687.128,95 € | 3.571.160,66 € | 115.968,29 € | 1.905.986,02 € |
| GESAMT | 3.970.684,92 € | 3.839.985,82 € | 130.699,10 € | 2.067.704,14 € |
Tabelle nach rechts und links swipen.
| Bestand | Einstellung aus dem Jahresüberschuss des Geschäftsjahres | Bestand | |
| 31.12.2023 | 31.12.2024 | ||
| Gesetzliche Rücklage | 21.745.100,00 € | 820.900,00 € | 22.566.000,00 € |
| Bauerneuerungsrücklage | 971.454,57 € | 0,00 € | 971.454,57 € |
| Andere Ergebnisrücklagen | 126.893.000,00 € | 4.714.000,00 € | 131.607.000,00 € |
| GESAMT | 149.609.554,57 € | 5.534.900,00 € | 155.144.454,57 € |
Tabelle nach rechts und links swipen.
| insgesamt | davon Restlaufzeit | gesichert | ||||
| (Vorjahr) | unter 1 Jahr (Vorjahr) | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Art der Sicherung | ||
| € | € | € | € | € | € | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 180.676.731,67 | 11.163.822,60 | 45.239.753,44 | 124.273.155,63 | 180.676.731,67 | Grundpfandrechte |
| (181.267.648,55 ) | (11.349.819,79) | (44.285.381,33) | (125.632.447,43) | (181.267.648,55) | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern | 8.717.578,27 | 368.690,85 | 1.546.839,55 | 6.802.047,87 | 8.687.192,84 | Grundpfandrechte |
| (9.932.857,50) | (391.718,44) | (1.650.451,85) | (7.890.687,21) | (9.902.472,07) | ||
| Erhaltene Anzahlungen | 14.506.914,20 | 14.506.914,20 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| (14.756.982,56) | (14.756.982,56) | (0,00) | (0,00) | (0,00) | ||
| Verbindlichkeiten aus Vermietung | 1.142.672,50 | 1.142.672,50 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| (140.434,95) | (140.434,95) | (0,00) | (0,00) | (0,00) | ||
| Verbindlichkeiten aus Betreuungstätigkeit | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| (3.764,97) | (3.764,97) | (0,00) | (0,00) | (0,00) | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.175.776,29 | 4.175.776,29 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| (1.441.358,89) | (1.441.358,89) | (0,00) | (0,00) | (0,00) | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 56.347,75 | 56.347,75 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| (41.660,33) | (41.660,33) | (0,00) | (0,00) | (0,00) | ||
| GESAMT | 209.276.020,68 | 31.414.224,19 | 46.786.592,99 | 131.075.203,50 | 189.363.924,51 | |
| (207.584.707,75) | (28.125.739,93) | (45.935.833,18) | (133.523.134,64) | (191.170.120,62) | ||
Tabelle nach rechts und links swipen.
In den Umsatzerlösen aus Bewirtschaftungstätigkeiten sind neben laufenden Aufwendungszuschüssen und sonstigen Zuschüssen zur Mietverbilligung in Höhe von rund 711.000 Euro abgerechnete Betriebs-, Heizungs- und Wasserkosten in Höhe von rund 15.990.400 Euro enthalten.
Erwähnenswerte Beträge größeren Umfangs in den Sonstigen betrieblichen Erträgen sind durch die Auflösung von in Vorjahren gebildeten Rückstellungen in Höhe von rund 163.600 Euro und durch einen Rückgang um rund 201.100 Euro der anderen Erträge aus im Vorjahr einzelwertberichtigten Forderungen von rund 40.100 Euro entstanden.
Im Bereich der Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeiten wirken sich im Wesentlichen die Steigerung der Instandhaltungstätigkeit in Höhe von rund 762.000 Euro sowie höhere Betriebs- und Heizkosten von rund 1.816.300 Euro aus. Die übrigen Aufwendungen für Bewirtschaftungstätigkeiten stiegen um rund 207.000 Euro.
Die HBH ist mit 20 Prozent an der GBS Gesellschaft für Bau- und Stadtentwicklung mbH, Hamburg (GBS), beteiligt. Zum 31.12.2023 beträgt das Eigenkapital rund 410.120 Euro. 2023 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 9.326,45 Euro erwirtschaftet.
Die Zahl der im Geschäftsjahr durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer betrug wie folgt:
| ARBEITNEHMER | Vollzeitbeschäftigte | Teilzeitbeschäftigte |
| Kaufmännische Mitarbeiter | 22 | 14 |
| Technische Mitarbeiter | 3 | 0 |
| Gewerbliche Mitarbeiter | 24 | 0 |
| GESAMT | 49 | 14 |
Tabelle nach rechts und links swipen.
| 01.01.2024 | 9.324 |
| Zugang 2024 | 230 |
| Abgang 2024 | 235 |
| 31.12.2024 | 9.319 |
Tabelle nach rechts und links swipen.
Die Geschäftsguthaben der verbleibenden Mitglieder sind im Geschäftsjahr um rund 88.700 Euro gestiegen.
Mitglieder des Vorstands:
Daniel Kirsch
Vorsitzender
Alexander Schubert
Mitglieder des Aufsichtsrats:
Peter Axmann
Vorsitzender
Bankkaufmann
Andreas Hunck
Stellv. Vorsitzender
Garten- und Landschaftsarchitekt BDLA
Ruth Breiholdt
Rechtsanwältin
Albert Feldkamp
Architekt
Eckhard Schönknecht
PR-Berater
Birgit Walter-Gothknecht
Dipl.-Betriebswirtin
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben in der gemeinsamen Sitzung vom 08.04.2025 beschlossen, einen Teil des Jahresüberschusses in die Ergebnisrücklagen einzustellen. So wurden 820.900,00 Euro der Gesetzlichen Rücklage und 4.714.000,00 Euro den Anderen Ergebnisrücklagen zugeführt.
Der Vertreterversammlung wird vorgeschlagen, den verbleibenden Bilanzgewinn in Höhe von 1.015.864,08 Euro an die Mitglieder als Bardividende auszuschütten. Dies entspricht einer satzungskonformen Dividende von 4 Prozent des am 01.01.2024 dividendenberechtigten Geschäftsguthabens in Höhe von 25.396.602,00 Euro.
Hamburg, den 8. April 2025
DER VORSTAND
Hanseatische Baugenossenschaft Hamburg eG
Daniel Kirsch
Alexander Schubert